Eine Absturzsicherung ist keine Geschmacksfrage, sondern ein rechtliches und sicherheitstechnisches Erfordernis. Wer Geländer, Brüstungen oder Fenster-Sicherungen plant und ausführt, hat in der Schweiz eine klare Norm zu beachten: die geltenden Normen «Geländer und Brüstungen». Sie definiert Höhen, Öffnungsweiten, Beklettersicherheit und konstruktive Anforderungen für alle Bauten, in denen Personen sich bewegen. Bei #GARTEHAG planen und fertigen wir Absturzsicherungen in eigener Schlosserei und mit langjährigen Lieferanten, immer mit Blick auf die normgerechte Ausführung und auf die individuellen Anforderungen Ihres Bauwerks.
Die Norm die geltenden Normen stammt aus dem Jahr 1996 und wurde 2009 teilrevidiert. Kernpunkte sind die Mindesthöhe von 100 cm bei Geländern und Brüstungen (90 cm bei Treppen, gemessen ab Trittkante), Öffnungsweiten unter 12 cm in kletter-relevanten Bereichen, und die Vermeidung des sogenannten Leiter-Effekts durch horizontale Traversen. Die Norm definiert auch Gefährdungsbilder, etwa für unbeaufsichtigte Kinder oder ältere Menschen, die zu unterschiedlichen Anforderungen führen. Wichtig: die geltenden Normen ist als Norm zwar nicht direkt rechtsverbindlich, gilt aber als anerkannte Regel der Baukunst. Bei Unfällen wurden Architekten und Bauherren bereits wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, wenn sie nicht eingehalten wurde.
Klassisch bei Balkonen, Treppen, Galerien, Dachterrassen, an exponierten Stellen mit Absturzhöhe ab 1 m. Auch bei Brüstungen vor bodentiefen Fenstern, an Sitzplätzen über Hanglagen, vor Pools oder offenen Lichtschächten. Im Industrie- und Gewerbebereich gelten zusätzlich die Suva-Vorgaben, im Strassenraum die VSS-Normen (SN 640075, VSS-40238 und VSS-40568). Welche Norm im konkreten Fall gilt, klären wir mit Ihrem Architekten oder direkt mit Ihnen vor der Planung.





Wir planen alle Geländer-, Brüstungs- und Absturzsicherungs-Projekte nach den Vorgaben der SIA-Norm 358. Höhen, Öffnungsweiten, Beklettersicherheit und konstruktive Details werden normgerecht umgesetzt.
Edelstahl-Webnet, Stab-Geländer in V2A oder V4A, Glas-Füllungen mit VSG (zwingend bei Absturzsicherungen), Schmiede-Konstruktionen. Wir kombinieren Materialien passend zur Architektur.
Wo Standard-Produkte nicht passen, fertigen wir in der eigenen Schlosserei. Gerade bei Sanierungen alter Geländer oder bei besonderen Architektur-Anforderungen ist das ein wichtiger Vorteil.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Individuelle Zaun-Lösungen sind unser Spezialgebiet.
Nach die geltenden Normen grundsätzlich ab 1 m Absturzhöhe. Bei niedrigeren Absturzhöhen kann je nach Gefährdungsbild (Kinder, ältere Menschen, Menschenmengen, Fluchtwege) trotzdem eine Sicherung nötig sein. Wir prüfen die konkrete Anforderung mit Ihnen vor Ort.
Bei Standard-Geländern 100 cm. Bei Brüstungen ab 20 cm Dicke 90 cm. Bei Treppengeländern 90 cm, gemessen ab Trittkante senkrecht zur Geländer-Oberkante. Bei besonders gefährlichen Bereichen (sehr hohe Absturzhöhe) kann die Norm-Höhe nicht ausreichen und höhere Werte sinnvoll sein.
Grundsätzlich ja, aber sie können einen Leiter-Effekt erzeugen, der Kinder zum Beklettern verleitet. die geltenden Normen verlangt geeignete Massnahmen dagegen. Eine Lösung ist die Versetzung des Handlaufs um 15 cm nach innen, eine andere die Verwendung engerer Maschen.
Bei Absturzsicherungen mit Glas-Füllung ist VSG (Verbundsicherheitsglas) zwingend, nicht ESG. Der Grund: VSG bleibt bei Bruch zusammen, ESG zersplittert in Krümel und gibt die Schutzwirkung auf. Bei Bemessung gilt die Norm die geltenden Normen für die statischen Anforderungen.
Der Werkeigentümer nach Art. 58 OR. Wenn die Absturzsicherung nicht der die geltenden Normen entspricht und es zu einem Unfall kommt, ist die Haftung praktisch immer gegeben. Auch Architekten und Ausführende wurden bereits wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Normgerechte Planung ist daher zwingend, nicht optional.
Bestandsschutz gilt grundsätzlich. Bei grösseren Umbauarbeiten muss aber meist nachgerüstet werden. Bei dokumentiertem erhöhtem Unfallrisiko (z.B. mit Kindern im Haushalt) ist eine freiwillige Anpassung sinnvoll. Wir prüfen den Zustand und empfehlen die nötigen Massnahmen.
Hier sehen Sie verschiedene Ausführungen, die wir bereits für unsere Kunden bauen durften. Lassen Sie sich inspirieren und fragen Sie Ihre Wunsch-Lösung unverbindlich an. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen in einem persönlichen Termin, welche Lösung am besten zu Ihren Anforderungen passt.
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